Privat­ver­sicherte / Beihilfeversicherte

Liebe Beihilfepatienten,

Da die Beihilfesätze nicht für die Vergütung von Physiotherapiesätzen ausreichen, müssen Beihilfeempfänger leider eine Zuzahlung für die Wahrnehmung von Physiotherapie leisten.

Die Höhe der Zuzahlung richtet sich nach der verordneten Behandlungsart und wird mit ihnen in einer Honorarvereinbarung festgelegt.

Bei weiteren Fragen stehen wir ihnen gerne zur Verfügung.

Liebe Privatversicherte,

Viele Versicherungen bieten verschiedene Tarife an, in denen auch die Vergütungssätze für Physiotherapie variieren. Zum Teil sind dort Vergütungssätze festgelegt worden, die die tatsächlichen Physiotherapiesätze nicht decken.

Daher empfehlen wir ihnen, sich vor Beginn der Behandlung mit ihrem Tarif auseinanderzusetzen und somit schon im Vorfeld zu wissen, ob und wieviel sie zu der Behandlung zu zahlen müssen.

Die Preise richten sich nach Behandlungsart und werden mit ihnen in einer Honorarvereinbarung festgelegt.

Bei weiteren Fragen stehen wir ihnen gerne zur Verfügung.