Kas­sen­pa­ti­en­ten

Liebe Kassenpatienten,

Da eine Verordnung über Physiotherapie wenn vom Arzt nicht anders angegeben, innerhalb von 28 Tagen begonnen werden muss, bitte ich sie uns zeitnah zwecks Terminvergabe zu kontaktieren. Zudem muss die Verordnung je nach Behandlungsmenge in einem bestimmten Zeitraum beendet werden. Sollte diese Frist überschritten werden, müssen wir die Verordnung abrechnen und sie müssten sich eventuell zu einem späteren Zeitpunkt eine neue Verordnung von ihrem Arzt ausstellen lassen.

Für die Verordnung fällt eine Zuzahlung an. Wir sind verpflichtet diese zu Beginn der Behandlung von ihnen einzuziehen. Die Höhe dieser Zuzahlung richtet sich nach der Art und Menge des Heilmittels.

Bei weiteren Fragen stehen wir ihnen gerne zur Verfügung.